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Platzwahl

In allen Locations gibt es freie Platzwahl, Einlass 1/2 oder 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn (Je nach Konzert/Künstler). Mehr Infos hierzu finden Sie auf ihrer Konzertkarte

Abendkasse

Sollte die Vorstellung nicht ausverkauft sein, können Sie auch Karten an der Abendkasse erwerben.

Parken

Da rund um Auers Livebühne nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen vorhanden ist, bitten wir aus Rücksicht auf die Anwohner möglichst auch die Parkplätze bei den 3 Gehminuten entfernten Geschäften Tengelmann und Sparkasse zu nutzen. Darüber hinaus kann an der Strasse entlang in Richtung Raubling geparkt werden.

Bei der Kaffeerösterei DINZLER am Irschenberg kann auch die neue Tiefgarage genutzt werden.

Beim Irschenbergfestival können neben den Parkplätzen auf dem Gelände der Rösterei auch die Flächen vom FC-Bayern-Shop sowie ausgewiesene Grünflächen genutzt werden. Hier muss sich unbedingt an die Anweisungen der Parkplatzeinweiser gehalten werden. Bitte planen Sie genug Zeit für ein.

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter über news@crossgammy.de. Damit sind Sie immer rechtzeitig über aktuelle Veranstaltungen, Konzerte und Änderungen informiert.

Speisen und Getränke

Vor, während und nach der Veranstaltung, sowie in der Pause können Getränke an der Bar im Saal erworben werden. Für ein Essen vor Veranstaltung empfiehlt sich eine Reservierung:

Auers Schlosswirtschaft Neubeuern: 08035-2669
Kaffeerösterei DINZLER Irschenberg: 08025-992250
Jochen Schweizer Arena München: 089-4524455995

Veranstaltungsausfall

Bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung durch Verschulden des Veranstalters, muss der Kunde die Eintrittskarte unverzüglich, spätestens jedoch bis 8 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin an die Vorverkaufsstelle zurückbringen bzw. mit der Onlinevorverkaufsstelle in Kontakt treten. Der Kunde erhält die Erstattung des Ticketpreises, sofern die Originaleintrittskarte vorgelegt werden und sofern kein Ersatztermin zur Durchführung der Veranstaltung angeboten wird. Im Vorverkaufspreis enthaltene Vorverkaufsgebühren werden generell nicht zurück erstattet. Bei Verlust des Tickets ist keine Erstattung möglich.

Bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung durch höhere Gewalt (Behördliche Absage, Krieg, Erdbeben, Feuer, Sturm, Epidemie oder sonstige nicht durch den Veranstalter zu verantwortenden Gründen) ist keine Rückerstattung möglich. Dies beinhaltet auch, dass die Veranstaltung während der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt/vorzeitig beendet werden muss (z.B. Bombendrohung, Hagel, Gewitter, Sturm, …). Den Veranstalter trifft hier kein Verschulden. Der Ausfall oder das Nichterscheinen einzelner oder mehrere Künstler berechtigt nicht zu Rückansprüchen und hat keinen Einfluss auf den bezahlten Ticketpreis. Programmänderungen sind vorbehalten. Bei vorzeitigem, nicht durch den Veranstalter zu verantwortenden Abbruch der Veranstaltung — aus welchen Gründen auch immer – gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

 

Rechte an Bildern

Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.

 

Hausordnung/AGB´s

  • Dem Veranstalter  – Crossgammy-GbR – steht in allen Räumen alleiniges Hausrecht zu, soweit es nicht Kraft Gesetz dem Besucher zusteht. Bei Ausübung des Hausrechtes sind die berechtigten Belange des Besuchers zu berücksichtigen. Hausrecht gegenüber dem Besucher und allen Dritten wird von den durch den Veranstalter beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnung unbedingt Folge zu leisten ist und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewähren ist.
  • Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal des Veranstalters bedient werden, dies gilt auch für ein Anschließen an das Licht- und Kraftnetz.
  • Es gilt das Jugendschutzgesetz. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Rauchen und/oder offenes Feuer auf der Bühne, in Zu- und Abgängen, Fluren und Proberäumen ist verboten. Generell ist die Nutzung von Feuerwerkskörpern sowie von pyrotechnischem Material in den Räumen der Vermieterin nicht erlaubt. Ausnahmen für Bühnenveranstaltungen sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
  • Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für Notausgänge. Beauftragten des Veranstalters sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden. Fehlalarmierungen der Feuerwehr sind kostenpflichtig. Der Verursacher bzw. der Besucher sind hierfür voll haftbar.
  • Bei Konzerten besteht selbst innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Besucher ist angehalten, sich eigenverantwortlich um entsprechende, persönliche lärmreduzierende Sicherheitsmaßnahmen zu kümmern.
  • Sämtliche Veränderungen, Einbauten, und Dekorationen dürfen nur mit Genehmigung des Veranstalters angebracht werden.  Er trägt  ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ein Beschädigen, z.B. Benageln von Wänden und Fußböden ist nicht gestattet. Von dem Veranstalter zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig. Bei überdurchschnittlicher Beschmutzung, z.B. auch durch Bekleben der Räume und Einrichtungen mittels Aufklebern, erhebt der Veranstalter eine Schmutzzulage vom Verursacher.
  • Zur Ausschmückung der Veranstaltung dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände nach DIN4102 verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu imprägnieren. Der Veranstalter kann darauf bestehen, dass der Besucher dem Veranstalter entsprechende Zertifikate bezüglich der Schwer-Entflammbarkeit von Gegenständen vorlegt. Brennbare Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Besucher unverzüglich zu entfernen.
  • Foto-, Rundfunk-, und Tonaufnahmen müssen vom Veranstalter genehmigt werden.
  • Gewerbliches Fotografieren bedarf der Genehmigung durch den Besucher und Veranstalter. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Der Veranstalter stellt keine verschließbaren Schränke o.ä. zur Verwahrung von Wertgegenständen oder Garderobe zur Verfügung. Der Besucher kümmert sich eigenverantwortlich um deren Verwahrung während der Dauer der Veranstaltung oder behält diese in seiner unmittelbaren Nähe.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
  • Fundsachen sind beim Veranstalter oder deren Betriebspersonal abzugeben.
  • Entstandene Personen- und Sachschäden sind während der Veranstaltung dem Veranstalter bzw. dem Betriebspersonal des Veranstalters zu melden. Später angezeigte Personen- und Sachschäden werden nicht anerkannt.
  • Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere Jugendschutzgesetz und der Versammlungsstättenordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
  • Alle Vorschriften bezüglich der Bauaufsicht und des Feuerlöschwesens, des Verbandes Deutscher Elektrotechniker sowie des Ordnungsamtes müssen vom Besucher eingehalten werden.
  • Diese Hausordnung gilt bis auf Widerruf von Seiten des Veranstalters. Mit Betreten des Gebäudes erkennen der Besucher, Veranstaltungsbesucher und sonstige Personen diese Hausordnung an.